Behandlungspflege
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst die ärztlich verordneten Maßnahmen und fallen in die Zugehörigkeit der Krankenkassen. Bei diesen wird die Kostenübernahme beantragt. Bis zum Eingang des Bescheides kann der Pflegedienst die Maßnahmen durchführen und mit der Krankenkasse abrechnen, selbst wenn diese die Kostenübernahme ablehnt. Eine Kostenübernahme erfolgt in aller Regel, wenn die verordnete Maßnahme weder vom Bedürftigen (z.B. aufgrund Sehschwäche, Demenz, fehlender Feinmotorik…) noch von Mitbewohnern im eigenen Haushalt (z.B. Ehepartner) übernommen werden kann.
Sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt fällt seitens der Krankenkasse eine Gebühr von 10,- € je Verordnung an zzgl. für die ersten 28 Tage / Jahr 10% von dem, was der Pflegedienst in Rechnung stellt.
Leistungen der Behandlungspflegen können sein:
- Injektionen (z.B. Insulin, Heparin)
- i.m. Injektion
- Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Dekubitusversorgung
- Versorgung chronischer Wunden (z.B. bei Geschwüren, Ablederungen, Abzess usw.)
- Kontrollen von Blutzucker und Blutdruck
- Legen und Wechseln von Blasenverweilkathetern und Magensonden
- Medikamentengabe und -stellen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionstherapie
- Schmerztherapie
- Infusionsgabe zur parenteralen Ernährung (z.B. über eine Portanlage)
Anschrift
elaS Ambulanter Pflegedienst
Horster Straße 152
45968 Gladbeck
Telefon
Fax
Das schätzen unsere Kunden
„Es ist gut, dass nicht ständig das Personal wechselt. Es kommen immer die gleichen bei mir zur Pflege.“
„Ich brauche mich um die Medikamentenbeschaffung nicht mehr zu kümmern. Das entlastet mich.“
„Das Personal ist sehr freundlich und umsichtig. Meine Wünsche werden erfüllt, wenn mal was außer der Reihe ist.“