Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen
Bei Bewilligung eines Pflegegrades stehen Ihnen 125,- € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung (§45b SGB XI). Dieses Geld wird nur dann freigegeben, wenn eine bei der Pflegekasse gemeldete Einrichtungen diese Leistungen übernimmt. Im Einzelfall akzeptiert die Pflegekasse auch Privatpersonen.
Die 125,- € lassen sich ansparen, verfallen aber zum 30.06. des Folgejahres.
Zu den Betreuungsleistungen zählen z.B.:
- Gemeinsame hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Begleitung bei Einkäufen
- Betreuung (spazieren gehen, vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining)
- Förderung von Alltagskompetenzen
- Förderung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei Organisation von Dienstleistungen, von Terminen…
- Siehe auch unseren Leistungskatalog LK 31 und LK 32
Zu den Entlastungsleistungen zählen z.B.:
- Blumen gießen bei stationären Aufenthalten
- Kontrollanrufe / -besuche
- Reinigung des Haushalts (keine Grundreinigung)
- Wäsche waschen / trocknen / bügeln
- Vermittlung von Hausnotruf, Menüdienste, medizinische Fußpflege, Hausfriseur, Krankengymnastik
- Besorgung von Rezepten und den Medikamenten (Botengänge)
- Einkäufe
Anschrift
elaS Ambulanter Pflegedienst
Horster Straße 152
45968 Gladbeck
Telefon
02043 / 37 87 88
Fax
02043 / 37 87 90
Das schätzen unsere Kunden
„Es ist gut, dass nicht ständig das Personal wechselt. Es kommen immer die gleichen bei mir zur Pflege.“
„Ich brauche mich um die Medikamentenbeschaffung nicht mehr zu kümmern. Das entlastet mich.“
„Das Personal ist sehr freundlich und umsichtig. Meine Wünsche werden erfüllt, wenn mal was außer der Reihe ist.“